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Venus vor Gericht

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Komödie aus dem Jahre 1941
  • Deutsche Erstaufführung: 04.06.1941
  • Länge: 2407m 88min
  • Land: Deutschland
  • Regie: Hans Hellmut Zerlett
  • Drehbuch: Hans Hellmut Zerlett
  • Kamera: Oskar Schnirch
  • Musik: Leo Leux
  • Ton: Ludwig Heiß
  • Bauten: Hans Sohnle, Wilhelm Vorwerg, Max Seefelder
  • Kurzinhalt:
    Die in der gleichgeschalteten Filmindustrie des Dritten Reichs entstandene antisemitische Komödie von Hans Heinz Zerlett aus dem Jahr 1941 ist ein kulturpolitisches Zeitdokument. Der erfolglose Bildhauer Peter Brake, ein früher Anhänger des Nationalsozialismus, ist ein Gegner der modernen Kunst, die er für entartet hält. Um ein Zeichen für die Ewigkeit künstlerisch-ästhetischer Schönheit zu setze ...
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    Die in der gleichgeschalteten Filmindustrie des Dritten Reichs entstandene antisemitische Komödie von Hans Heinz Zerlett aus dem Jahr 1941 ist ein kulturpolitisches Zeitdokument. Der erfolglose Bildhauer Peter Brake, ein früher Anhänger des Nationalsozialismus, ist ein Gegner der modernen Kunst, die er für entartet hält. Um ein Zeichen für die Ewigkeit künstlerisch-ästhetischer Schönheit zu setzen, erschafft er eine Venus-Statue im Stil der griechischen Antike und vergräbt sie im Wald. Als sie im Jahr 1930 ausgegraben wird, deklariert ein jüdischer Kunsthändler diese „Venus vom Acker“ für echt antik, um ihren Preis zu steigern. Peter erklärt zwar vor Gericht, dass er der Schöpfer der Statue sei, doch die Kunstsachverständigen des korrupten Kunstsystems wollen ihren Irrtum nicht zugeben und ihn des Meineids überführen. Die Einzige, die die Wahrheit bezeugen könnte, ist die junge Frau, die Peter für die Figur Modell gestanden hat. Doch da diese inzwischen mit einem Bürgermeister verheiratet ist, will Peter ihr keine Schwierigkeiten bereiten und schweigt. Erst als sie von dem Prozess erfährt, macht sie eine Aussage. VENUS VOR GERICHT thematisiert den Diskurs um die sogenannte „entartete Kunst“, die die Nazis aus Museen und Galerien entfernen ließen. Darunter fielen Stilrichtungen der modernen Kunst, deren Gestaltungsmittel nicht dem nationalsozialistischen Kunst- und Schönheitsideal entsprachen – so zum Beispiel Expressionismus, Neue Sachlichkeit und Kubismus. Wertgeschätzt wurden dagegen klassische antike Kunst und zeitgenössische Werke, die die Blut-und-Boden-Ideologie stützten. Der Film macht sich einerseits über die verpönte Kunst lustig, karikiert und diffamiert aber auch die jüdischen Kunstkritiker. Protagonist Brake personifiziert dabei den aufrechten Nationalsozialisten, der schon während der Weimarer Republik für seine Überzeugungen einsteht. Von den Alliierten wurde der Film 1945 als Verbotsfilm klassifiziert. Seit 1966 befinden sich die ehemaligen Verbotsfilme im Bestand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und werden unter Vorbehalt in öffentlichen Aufführungen zugänglich gemacht. Darunter fallen die Propagandafilme aus der Zeit des Nationalsozialismus, deren Inhalt kriegsverherrlichend, rassistisch, antisemitisch und/oder volksverhetzend ist und deshalb auf Beschluss des Stiftungs-Kuratoriums nicht für den allgemeinen Vertrieb freigegeben werden. Diese Vorbehaltsfilme stehen jederzeit in den Räumen der Stiftung selbst für schulische, wissenschaftliche und dokumentarische Zwecke zur Sichtung zur Verfügung. Die vielfältigen und jederzeit möglichen bundesweiten öffentlichen Aufführungen in Kinos, Universitäten, Schulen etc. sind eingebunden in einen einführenden Vortrag und eine anschließende Diskussion.
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  • Produktion: Bavaria-Filmkunst GmbH