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Familienanschluss

(Spielfilm/Hauptfilm)

  • Literaturverfilmung aus dem Jahre 1941
  • Deutsche Erstaufführung: 11.07.1941
  • Länge: 2246m 83min
  • Land: Deutschland
  • Regie: Carl Boese
  • Drehbuch: Karl Bunje, Hermann Pfeiffer
  • Autor: Karl Bunje
  • Kamera: Jan Roth
  • Musik: Michael Jary
  • Ton: Josef Zora
  • Bauten: Max Mellin, Gerhard Ladner, Karl Peter Adam
  • Kurzinhalt:
    Der alte Kapitän Barkhahn hat nach seiner Pensionierung schon in so manchem Geschäftszweig sein Glück versucht - und immer ist er früher oder später pleite gegangen. Daher graut es seiner Frau und seiner Tochter Käthe schon, als er ihnen seine neuesten Pläne darlegt: eine "Pension mit Familienanschluß" will er eröffnen. Mit dem Geld, das für die Miete bestimmt war, kauft er bei Timm & Co. zwei neu ...
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    Der alte Kapitän Barkhahn hat nach seiner Pensionierung schon in so manchem Geschäftszweig sein Glück versucht - und immer ist er früher oder später pleite gegangen. Daher graut es seiner Frau und seiner Tochter Käthe schon, als er ihnen seine neuesten Pläne darlegt: eine "Pension mit Familienanschluß" will er eröffnen. Mit dem Geld, das für die Miete bestimmt war, kauft er bei Timm & Co. zwei neue Zimmereinrichtungen, auf Ratenzahlung versteht sich. Schon bald nach der Eröffnung der Pension steht auch schon der erste Mieter auf der Matte: der junge und tüchtige Kapitän Bräuer, den Tochter Käthe bei ihrer Arbeit als Bürokraft bei einer Werft kennengelernt hat. Sowohl Bräuer, als auch der intrigante Möbelvertreter Stegemann bemühen sich um Käthe, doch beide erhalten eine Abfuhr - obwohl die junge Frau den charmanten Kapitän eigentlich sehr gern hat. Vater Barkhahn kämpft derweil wieder mit dem Konkurs, denn so richtig will das Pensionsgeschäft einfach nicht in Gang kommen. So treffen private und geschäftliche Turbulenzen aufeinander und entfachen einen wahren Wirbelsturm an amüsanten wie auch dramatischen Ereignissen. Nur gut, daß sich am Ende alle Aufregung in Wohlgefallen auflöst.
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  • Produktion: Terra-Filmkunst GmbH.
  • FSK-Freigabe: freigegeben ab 12(zwölf)Jahren